Häufige Fragen
…beim ersten Besuch im Stuntwerk Kirchheim ist eine Registrierung der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) und eine Unterschrift zur Einverständniserklärung der AGB´s notwendig. Alle angemeldeten Stuntwerk-BesucherInnen erhalten eine persönliche Karte, mit der man sich beim den nächsten Besuchen schnell und einfach einchecken kann.
…das richtige Schuhwerk. Zum Bouldern eignen sich Kletterschuhe, die gibt es bei uns zum Ausleihen/Kaufen. Der gesamte Sportbereich (Bouldermatten, Parkourbereich und Kurssaal) darf nur mit Hallensportschuhen betreten werden.
…als Bekleidung sind Sportklamotten ratsam, gute Bewegungsfreiheit ist von Vorteil.
…Jugendliche von 14 – 18 Jahren werden ebenfalls registriert, die Unterschrift zur Einverständniserklärung erfolgt durch eine berechtigte Begleitperson. Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nach der ersten Registrierung durch eine erziehungsberechtigte Person auch ohne Aufsicht dieser ins Stuntwerk. Bitte vergesst nicht, diese Formulare auszufüllen: Berechtigung ab 14 Jahren. Dieses Formular muss jeder Minderjährige ab 14 Jahren immer mit sich führen.
…Kinder unter 14 Jahren werden ebenfalls registriert, die Unterschrift zur Einverständniserklärung erfolgt durch eine berechtigte Begleitperson. Kinder können sich nur in Begleitung einer Aufsichtsperson im Stuntwerk aufhalten. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht auf Begleitpersonen muss im Voraus das Formular zur Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Übertragung der Aufsichtspflicht ausgefüllt und mitgebracht werden.
Da du mit deinem Eintritt ins Stuntwerk einen Tageseintritt bezahlst, ist die Zeit, die du bei uns an diesem Tag verbringen darfst, unbegrenzt.
Wenn du vorhast zu uns ins Stuntwerk zu kommen, musst du im Vorfeld keine Buchung oder sonstige Reservierung vornehmen. Wir bitten aber darum, bestenfalls schon einmal die Online-Erstanmeldung durchzuführen.